European Breeders Select
European Breeders Select

Auktionsbedingungen und Konditionen Embryo Sale

 

  1. Veranstalter und Kaufvertrag:
    Die European Breeders Trust AG (im Folgenden „Veranstalter“) organisiert die Online- und Live-Auktion und verkauft die im Internet benannten Embryonen bzw. Embryo-Rechte im Namen und auf Rechnung des Eigentümers der Spenderstute. Kaufverträge werden ausschließlich zwischen dem Verkäufer (Eigentümer der Stute) und dem Höchstbietenden geschlossen. Mit der Teilnahme an der Auktion, ob online oder live, erklärt der Bieter sein Einverständnis mit den Auktionsbedingungen. Alle Informationen über die angebotenen Embryonen werden nach bestem Wissen bereitgestellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Internet oder sonstigen Informationen. Fehler berechtigen den Höchstbietenden nicht, von seiner Verpflichtung zum Kauf zurückzutreten, da dem Käufer ausreichend Zeit gegeben wurde, sich über das Lot zu informieren.

  2. Registrierung und Export des Embryos:
    Der Veranstalter garantiert, dass alle angebotenen Embryonen den Registrierungskriterien der World Arabian Horse Organisation (WAHO) entsprechen. Alle Kosten für die Gewinnung des Embryos, den Transport, die Unterbringung der Spender- und Empfängerstute sowie die Registrierung des Embryos und die Ausfuhrbescheinigung in das Land des Käufers sind vom Käufer zu tragen.

  3. Gebotswährung:
    Alle Gebote werden in Euro (€) abgegeben.

  4. Bietfehler und Streitfälle:
    Der Veranstalter haftet nicht für Fehler während des Bietvorgangs. Zweifel an der Gültigkeit des Höchstgebots sind unverzüglich zu melden. Der Veranstalter kann die Auktion nach eigenem Ermessen wiedereröffnen und fortsetzen, selbst wenn der Kaufvertrag bereits unterzeichnet wurde. Streitigkeiten, die während der Auktion auftreten, werden vom Veranstalter entschieden. Diese Entscheidung ist für alle Parteien bindend und berechtigt nicht zu Schadensersatz- oder Kostenausgleichsansprüchen. Beispiele für solche Streitfälle sind: Zwei oder mehr Gebote für den Zuschlag eines Embryos, Missverständnisse bezüglich der Zuteilung, offensichtliche Fehler des Veranstalters oder technische Probleme bei Online-Geboten. Der Veranstalter hat das Recht, Gebote nach eigenem Ermessen abzulehnen. Bei Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Bietern kann der Auktionator entscheiden, das Lot erneut anzubieten. Die Entscheidung des Auktionators ist endgültig und bindend.

  5. Rücktritt des Käufers:
    Sollte der Käufer der Verkaufsbestätigung widersprechen oder diese nicht abgeben, kann der Embryo erneut versteigert werden. In diesem Fall haftet der ursprüngliche Käufer für mögliche Verluste des Erlöses.

  6. Kaufpreis, Provision und Steuern:
    Der Kaufpreis setzt sich aus dem Zuschlagspreis und einer Provision von 9% zusammen. Zum Zuschlagspreis kommen keine weiteren Gebühren seitens des Veranstalters hinzu, jedoch trägt der Käufer alle Kosten für die Herstellung des Embryos. Zusätzlich wird der Kaufpreis um die aktuell gültige Mehrwertsteuer (MwSt.) von 19% erhöht. Käufer mit einer gültigen EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die den innergemeinschaftlichen Transport des Embryos nachweisen, sind von der Zahlung der MwSt. befreit. Käufer, die die erforderlichen Ausfuhrdokumente vorlegen, die die Ausfuhr des Embryos aus der Europäischen Union bestätigen, sind ebenfalls von der MwSt. befreit.

  7. Eigentumsübertragung:
    Das Eigentum am Embryo geht nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt der Embryo Eigentum des Verkäufers. Ansprüche des Käufers berechtigen nicht, den Kaufpreis oder Teile davon zurückzuhalten.

  8. Erstattungsregelungen:
    Wird ein Embryo, der jünger als 42 Tage ist, verkauft, so ist der Verkäufer verpflichtet, 66% des Kaufpreises zu erstatten, falls der Embryo nach 42 Tagen nicht von einem Tierarzt in der Empfängerstute bestätigt wird.
    Wird ein Embryo-Recht oder ein gefrorener Embryo verkauft und der Verkäufer kann den Embryo nicht innerhalb von 12 Monaten produzieren, erstattet der Verkäufer ebenfalls 66% des Kaufpreises. In beiden Fällen gilt die Garantie, dass der Embryo nach 42 Tagen durch einen Tierarzt bestätigt sein muss.

  9. Zahlung und Rücktritt des Verkäufers:
    Die Zahlung des Kaufpreises muss innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlag in bar oder per Banküberweisung erfolgen. Sollte der Käufer den vollen Kaufpreis nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Zuschlag hinterlegen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Verkauf zurückzutreten. In diesem Fall haftet der Käufer für alle dadurch entstehenden Schäden und Verluste, einschließlich eines möglichen Verlusts des Erlöses. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zahlung zu empfangen und rechtliche Schritte gegen den Käufer einzuleiten, falls die Zahlung nicht erfolgt. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  10. Programmänderungen:
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf der Auktion zu ändern. Dazu gehört auch das Recht, einzelne Lots zur Versteigerung zusammen anzubieten, getrennt oder gar nicht zu versteigern.

  11. Versicherung:
    Es wird ausdrücklich empfohlen, den Embryo nach Bestätigung durch einen Tierarzt nach 42 Tagen in der Empfängerstute zu versichern, da ab diesem Zeitpunkt jegliche Garantie des Verkäufers erlischt.

  12. Rechtswahl und Gerichtsstand:
    Diese Auktionsbedingungen sowie alle daraus resultierenden Klagen oder Handlungen unterliegen dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist Kempten, Deutschland. Die obsiegende Partei hat das Recht, die Erstattung der angefallenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen zu verlangen.