European Breeders Select
European Breeders Select

ALLGEMEINE AUKTIONSBEDINGUNGEN FÜR PFERDE

  1. Veranstalter und Kaufvertrag:

    Die European Breeders Trust AG (nachfolgend „EBT“ oder „Veranstalter“) organisiert die Live- und Online-Auktion und vermittelt den Verkauf der angebotenen Pferde im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Verkäufers. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Meistbietenden zustande. Die EBT ist nicht Vertragspartei des Kaufvertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Registrierung als Bieter sowie der Teilnahme an der Auktion – unabhängig davon, ob vor Ort, online oder schriftlich – erkennt jeder Bieter diese Auktionsbedingungen sowie den jeweiligen Auktionsvertrag an. Die vom Veranstalter veröffentlichten Informationen über die angebotenen Pferde beruhen auf den Angaben des jeweiligen Verkäufers und werden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet ausschließlich der Verkäufer, soweit gesetzlich zulässig. Dem Käufer wird vor der Auktion ausreichend Gelegenheit gegeben, das Pferd sowie sämtliche bereitgestellten Unterlagen zu besichtigen und zu prüfen.

  2. Registrierung, Zulassung und Bieterkaution

    Die Teilnahme an der Auktion setzt eine vorherige Registrierung als Bieter voraus. Der Veranstalter ist berechtigt, die Identität eines Bieters zu überprüfen sowie geeignete Nachweise über dessen Bonität oder Vertretungsberechtigung zu verlangen. Vor der Zulassung zur Auktion kann der Veranstalter eine Bieterkaution in der jeweils bekannt gegebenen Höhe verlangen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Registrierungsunterlagen oder dem jeweiligen Auktionsvertrag. Der Veranstalter ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen.

  3. Registrierung der Pferde und Export

    Der Veranstalter gewährleistet, dass alle angebotenen Pferde die Registrierungsvoraussetzungen der World Arabian Horse Organization (WAHO) erfüllen. Sämtliche Kosten für Exportdokumente, Veterinärbescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen, Zölle, Steuern, Abgaben und sonstige Gebühren des Bestimmungslandes trägt ausschließlich der Käufer. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, die Einfuhrbestimmungen seines Bestimmungslandes einzuhalten.

  4. Veterinäruntersuchung und Gesundheitsunterlagen

    Vor der Auktion wird jedes Pferd tierärztlich untersucht und erhält ein Gesundheitszeugnis. Bei tragenden Stuten erfolgt zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung. Das Untersuchungsergebnis wird im Gesundheitszeugnis dokumentiert. Die Gesundheitsunterlagen können vor der Auktion eingesehen werden. Soweit für den Export erforderlich, werden dem Käufer bei Übergabe die notwendigen Veterinärbescheinigungen ausgehändigt. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Käufer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für nach dem Zuschlag eintretende gesundheitliche Veränderungen oder Komplikationen, insbesondere nicht für den Verlust einer Trächtigkeit oder spätere tierärztliche Befunde.

  5. Währung

    Sämtliche Gebote, Zuschläge, Rechnungen und Zahlungen erfolgen ausschließlich in Euro (€).

  6. Gebote und Streitfälle

    Der Veranstalter bestimmt den Ablauf der Auktion. Der Auktionator ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen, Gebotsschritte festzulegen, Lose zusammenzufassen, aufzuteilen, zurückzuziehen oder erneut aufzurufen. Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Gebot oder den Zuschlag entscheidet ausschließlich der Auktionator. Seine Entscheidung ist endgültig und für alle Beteiligten verbindlich. Der Veranstalter haftet nicht für Übermittlungs-, Eingabe-, Verbindungs- oder technische Fehler während der Live- oder Online-Auktion, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

  7. Kaufpreis, Käuferprovision und Umsatzsteuer

    Der vom Käufer zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus dem Zuschlagspreis, einer Käuferprovision in Höhe von 9 % sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen.

  8. Zuschlag, Gefahrübergang und Eigentumsübergang

    Mit dem Zuschlag kommt der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Pferdes auf den Käufer über. Das Eigentum am Pferd geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebenkosten auf den Käufer über. Etwaige Ansprüche wegen Sachmängeln richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer, soweit gesetzlich zulässig. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.

  9. Rücktritt des Käufers

    Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nach dem Zuschlag nicht nach, insbesondere durch Nichtunterzeichnung der Vertragsunterlagen oder Nichtzahlung des Kaufpreises innerhalb der vereinbarten Frist, ist der Veranstalter berechtigt, das Pferd erneut zu versteigern oder anderweitig zu veräußern. Der ursprüngliche Käufer haftet für einen hierdurch entstehenden Mindererlös sowie für sämtliche nachweislich entstandenen Schäden und Kosten. Die im Auktionsvertrag vereinbarte Bieterkaution sowie weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

  10. Zahlung

    Der vollständige Kaufpreis einschließlich Käuferprovision, Umsatzsteuer sowie sämtlicher Nebenkosten ist unmittelbar nach dem Zuschlag beziehungsweise nach Rechnungsstellung fällig. Der Veranstalter ist berechtigt, den vollständigen Kaufpreis im Namen und für Rechnung des Verkäufers entgegenzunehmen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum am Pferd beim Verkäufer. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.

  11. Kosten nach dem Zuschlag

    Ab dem Zuschlag trägt der Käufer sämtliche mit dem Pferd verbundenen Kosten, insbesondere für Unterbringung, Versorgung, Tierarzt, Hufschmied, Transport, Exportdokumente, Veterinärbescheinigungen sowie behördliche Genehmigungen.

  12. Übergabe und Abholung

    Die Übergabe des Pferdes erfolgt ausschließlich nach vollständigem Eingang des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebenkosten. Die Abholung hat innerhalb der vom Veranstalter bekannt gegebenen Frist zu erfolgen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, trägt der Käufer sämtliche hierdurch entstehenden Unterbringungs-, Versorgungs- und sonstigen Kosten. Der Veranstalter ist berechtigt, das Pferd bis zur Abholung auf Kosten und Gefahr des Käufers im Herkunftsstall oder an einem geeigneten Ort unterzubringen.

  13. Transport

    Der Veranstalter kann den Transport des Pferdes auf Wunsch des Käufers vermitteln. Der Transport erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe des Pferdes an das Transportunternehmen gehen sämtliche Transportrisiken auf den Käufer über.

  14. Versicherung

    Mit dem Zuschlag trägt der Käufer das Risiko für das Pferd. Eine Transport-, Lebens-, Kranken- oder sonstige Versicherung besteht nicht automatisch. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird ausdrücklich empfohlen und kann auf Wunsch über einen Kooperationspartner des Veranstalters vermittelt werden.

  15. Datenschutz sowie Bild- und Videoaufnahmen

    Während der Auktion und der begleitenden Veranstaltungen können Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Aufnahmen zur Durchführung, Dokumentation sowie zur Berichterstattung und Bewerbung seiner Auktionen, Veranstaltungen und sonstigen Geschäftstätigkeit zu verwenden, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf der Auktion zu ändern. Dies schließt das Recht ein, Pferde gemeinsam, getrennt oder gar nicht zu versteigern.

  16. Programmänderungen

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf der Auktion jederzeit anzupassen. Dies umfasst insbesondere das Recht, Lots zurückzuziehen, Lots erneut aufzurufen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Auktion erforderlich ist. Lots zusammenzufassen oder aufzuteilen, die Reihenfolge der Versteigerung zu ändern, sowie den zeitlichen Ablauf der Veranstaltung anzupassen,

  17. Rechtswahl und Gerichtsstand

    Für sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Auktion gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Kempten (Allgäu). Sollte eine Bestimmung dieser Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.