Auktionsbedingungen Pferde
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Veranstalter und Kaufvertrag:
Die European Breeders Trust AG (im Folgenden „Veranstalter“) organisiert die Online- und Live-Auktion und verkauft die Pferde im Namen und auf Rechnung des Verkäufers. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Meistbietenden zustande. Mit der Teilnahme an der Auktion, ob vor Ort oder online, erklärt sich der Bieter mit den Auktionsregeln einverstanden. Alle Informationen über die Auktionspferde werden nach bestem Wissen bereitgestellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Fehler oder Missverständnisse berechtigen den Meistbietenden nicht zum Rücktritt, da dem Käufer ausreichend Zeit zur Prüfung des Pferdes gegeben wurde. -
Registrierung und Export:
Der Veranstalter garantiert, dass alle angebotenen Pferde den Registrierungskriterien der World Arabian Horse Organisation (WAHO) entsprechen. Die Kosten für die Ausfuhrbescheinigung und Exportgebühren in das Land des Käufers trägt der Käufer. -
Veterinäruntersuchung und Gesundheitszeugnis:
Jedes Pferd wird vor der Auktion von einem Tierarzt untersucht und erhält ein Gesundheitszeugnis. Für trächtige Stuten erfolgt eine Ultraschalluntersuchung, deren Ergebnis im Gesundheitszeugnis vermerkt ist. Eine Kopie des Gesundheitszeugnisses kann vor der Auktion eingesehen werden. Am Tag der Übergabe erhält jedes Pferd die erforderlichen Veterinärbescheinigungen für das Bestimmungsland. Die Kosten für dieses Zertifikat und den Transport zum Zielort trägt der Käufer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für spätere gesundheitliche Komplikationen wie Fehlgeburten. -
Währung:
Alle Gebote werden in Euro (€) abgegeben. -
Gebotsfehler und Streitfälle:
Der Veranstalter haftet nicht für Gebotsfehler. Zweifel an der Gültigkeit des Höchstgebots müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Veranstalter kann das Gebot erneut eröffnen und fortsetzen, selbst wenn der Kaufvertrag bereits unterschrieben ist. Streitigkeiten während der Auktion werden vom Veranstalter entschieden. Diese Entscheidung ist für alle Parteien bindend und nicht anfechtbar. Beispiele für Streitfälle sind: mehrere gleich hohe Gebote, Missverständnisse über die Zuteilung oder technische Probleme. Der Veranstalter hat das Recht, Gebote abzulehnen oder das Lot erneut anzubieten. Die Entscheidung des Auktionators ist endgültig und unanfechtbar. -
Rücktritt des Käufers:
Sollte der Käufer den Kauf nicht bestätigen (z. B. durch Nichtunterzeichnung der Verkaufsanzeige oder Widerruf der Verkaufsbestätigung per E-Mail bei Online-Geboten), kann das Pferd erneut versteigert werden. Der ursprüngliche Käufer haftet für mögliche Erlösverluste. -
Kaufpreis, Provision und Steuern:
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einer Provision von 9%, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Die Mehrwertsteuer wird Käufern mit einer gültigen EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erstattet, die den innergemeinschaftlichen Transport des gekauften Pferdes nachweisen können. Voraussetzung ist, dass das Ausfuhrverfahren in Deutschland begonnen wurde und innerhalb von drei Monaten nach vollständiger Zahlung abgeschlossen wird. -
Risikoübertragung und Eigentumsübergang:
Mit dem Zuschlag übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für das Pferd. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Widersprüche mehr zulässig. Die Pferde werden im Zustand verkauft, in dem sie auf der Auktion präsentiert wurden. Eventuelle Ansprüche sind direkt an den Vorbesitzer zu richten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. -
Kosten nach Zuschlag:
Nach dem Zuschlag übernimmt der Käufer alle anfallenden Kosten, wie Transport, Unterbringung, Tierarztgebühren und Hufschmied. Der Käufer ist verantwortlich für die Stallung und Versorgung des Pferdes ab dem Zeitpunkt des Zuschlags bis zur Abholung. -
Zahlung:
Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar nach dem Kauf in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zahlung entgegenzunehmen und bei Zahlungsverzug rechtliche Schritte gegen den Käufer einzuleiten. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. -
Abholung der Pferde:
Die gekauften Pferde müssen bis spätestens 30. Oktober 2024 abgeholt werden. Bei nicht rechtzeitiger Abholung trägt der Käufer die Lager- und Versorgungskosten. -
Übergabe:
Die Pferde werden erst nach vollständiger Zahlung übergeben. Eine Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises. -
Transport:
Der Transport der gekauften Pferde kann auf Wunsch vermittelt werden. Nach vollständiger Zahlung werden die Pferde auf Kosten des Käufers in ihren Herkunftsstall zurückgebracht, es sei denn, der Käufer organisiert einen eigenen Transport. In diesem Fall muss das Pferd spätestens bis 12:00 Uhr am 30. September 2024 abgeholt werden. -
Programmänderungen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf der Auktion zu ändern. Dies schließt das Recht ein, Pferde gemeinsam, getrennt oder gar nicht zu versteigern. -
Versicherung:
Pferde sind nach dem Zuschlag nicht automatisch versichert. Auf Wunsch kann eine Lebensversicherung über unseren Partner Jarvis Insurance abgeschlossen werden. Vertreter von Jarvis Insurance stehen vor Ort zur Verfügung, um Käufer zu beraten. -
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Diese Auktionsbedingungen und alle daraus entstehenden Ansprüche unterliegen deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Kempten, Deutschland. Im Falle eines Rechtsstreits ist die obsiegende Partei berechtigt, angemessene Anwalts- und Gerichtskosten geltend zu machen.
